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Italienisches Tragetaschenverbot rechtswidrig

[img nm:20101203-ik-logo] Das jüngste Verbot von Tragetaschen und Beuteln aus Polyethylen in Italien (sowie schon seit längerem in einigen Schwellenländern) basiert nach Aussage der IK (Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.) auf einem einzigen Grund: Eine katastrophale Entsorgungssituation mit der Folge entsprechender Litteringprobleme. Wie es in einer aktuellen Stellungnahme der IK weiter heißt, existiere in Deutschland mit dem Grünen Punkt seit über 20 Jahren ein leistungsfähiges Rücknahme- und Verwertungssystem, das in den letzten Jahren weiter optimiert wurde. Rund 97 Prozent der hier verwendeten Kunststofftragetaschen werden gesammelt und einer hochwertigen Wiederverwertung zugeführt.

Nicht die Tragetasche sei das Problem, sondern die nicht vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten in einigen Ländern: "Wenn Cem Özdemir von den Grünen jetzt bei dieser Gelegenheit ein Verbot von Kunststofftragetaschen fordert, weil keine Ressourcen mehr verschwendet werden dürfen, kennt er offenbar die Fakten nicht", stellt Ulf Kelterborn, Hauptgeschäftsführer der IK hierzu fest. "Die Tragetasche aus PE ist nämlich ökologisch gut aufgestellt." Bei mehreren vergleichenden Studien mit anderen Verpackungsmaterialien in Deutschland, Finnland und der Schweiz habe sie hervorragend abgeschnitten, so Kelterborn weiter.

Nicht zuletzt aufgrund ihrer hohen Verpackungsleistung - eine 12 g-Tasche hat eine Tragkraft bis zirka 15 kg - sowie ihrer Witterungs- und Hygienebeständigkeit bietet sie gleichzeitig einen großen Nutzen für den Verbraucher. Die IK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die italienische Verbotsregelung eindeutig gegen EU-Recht verstößt. Eine entsprechende Beschwerde liegt der Europäischen Kommission bereits vor.

st