Informationen aus der Verpackungsbranche
[img pk:8]Doch wie wird diese Stoffklasse eigentlich exakt definiert? Die Antwort lautet: Eine einheitliche Polymerklasse der biologisch abbaubaren Kunststoffe gibt es nicht.
Laut Definition des Branchenverbands European Bioplastics sind biologisch abbaubare Kunststoffe neben Kunststoffen, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe hergestellt werden, die zweite Produktklasse innerhalb der Gruppe der sogenannten Biokunststoffe. Kennzeichnend für diese Produktklasse ist die Erfüllung aller Kriterien von wissenschaftlich anerkannten Normen zum Nachweis der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Kunststoffen bzw. Kunststoffprodukten.
Der Abbau erfolgt im Wesentlichen durch Oxidations- und Hydrolyseprozesse zu den Spaltprodukten Wasser, Kohlendioxid und Biomasse. Innerhalb der Europäischen Union sind diese Kriterien in der Richtlinie EN 13432 / EN 14995 zusammengefasst. Als sichtbarer Nachweis gilt die Zuteilung des Kompostierbarkeitszeichen der DIN Certco und des Branchenverbands. Diese erfolgt aber nur, wenn die Stoffe innerhalb von zwölf Wochen in einer nach dieser Norm geeigneten Industriekompostierung zu mindestens 90 % abgebaut werden. Daher werden sogenannte oxo-biologisch abbaubare PE-Folien von Kritikern auch nicht als "wirkliche Biokunststoffe" angesehen, da der Nachweis der Erfüllung der Normen fehlt und beim Abbau nicht abbaubare Fragmente entstehen.
Generell muss sich es bei biologisch abbaubaren Polymeren nicht unbedingt um solche aus nachwachsenden Rohstoffen handeln. Es gibt im Gegenteil auch verschiedene erdölbasierte Polymere, die sämtlichen Anforderungen der Richtlinie genügen. In der Praxis werden bislang vorwiegend Mischungen aus nachwachsenden und erdölbasierten Polymeren eingesetzt. Es gibt allerdings auch Produkte, die sich zu fast 100 Prozent aus ersteren zusammensetzen.